Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt, dass folgende Änderungen bzw. Ergänzungen in den Vergaberichtlinien vorgenommen und durch die Verwaltung zur Beschlussfassung vorbereitet werden sollen:

 

1. Ausweitung der Richtlinien auf „alternative“ Veräußerungsmodelle, z. B. in Zusammenarbeit mit einem privaten Dritten (Bauträger)

 

Der Ausweitung der Richtlinien auf „alternative Veräußerungsmodelle“ und entsprechende Mischformen im Einzelfall wird zugestimmt.

 

2. Anpassung der Einkommensgrenzen für den Erwerb eines Grundstücks zum ermäßigten Kaufpreis (Ziffer III., Abschnitt B., Nr. 3 Buchst. a) Abs. 4 der Richtlinien)

 

Die Einkommensgrenzen sollen - wie von der Verwaltung vorgeschlagen – erhöht werden.

 

3. Anpassung der Allgemeinen Voraussetzungen für die Antragsberechtigung / Zugangsvoraussetzungen (Ziffer III., Abschnitt C. der Richtlinien)

 

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für den Erwerb eines Baugrundstückes zum regulären Verkaufspreis sind wie ausgeführt anzupassen.

 

4. Berücksichtigung weiterer Kriterien

 

a) Ehrenamtliche Tätigkeiten

 

Der Marktgemeinderat spricht sich gegen die künftige Berücksichtigung von ehrenamtlichen Tätigkeiten im Rahmen der Vergaberichtlinien aus.

 

b) Vermögenssituation

 

Der Marktgemeinderat befürwortet die künftige Heranziehung der Vermögenssituation der Bewerber und die Neugestaltung der Punktewerte für die Einkommens- und Vermögenssituation.

 

5. Anpassung der Rangrücktrittsgrenzen

 

Der Marktgemeinderat stimmt der Erhöhung der Rangrücktrittsgrenzen – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – in den Vergaberichtlinien zu.

 

 

 

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss