Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 41 „Zwischen Barbara- und Bahnhofstraße“:

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur

3. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 41 „Zwischen Barbara- und Bahnhofstraße“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 „Zwischen Barbara- und Bahnhofstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 41 „Zwischen Barbara- und Bahnhofstraße“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 15.09.1993, wird wie folgt geändert:

 

  1. Im bisherigen Planteil werden die Festsetzungen „zul. GF“ (zulässige Grundfläche) entfernt.

 

  1. Im Textteil wird unter Buchstabe A) die Zeichenerklärung für die „zul. GF“ entfernt.

 

  1. Buchstabe C) „Festsetzungen durch Text“ Nummer 3 wird wie folgt ersetzt:

3. Grundform - überbaubare Grundfläche -

Als Grundform für die Wohngebäude ist ein Rechteck zu verwenden. Die Traufseite muss mind. 1/5 länger sein als die Giebelseite.

Die überbaubare Grundfläche ist mit einer GRZ von 0,3 festgesetzt. Bei Mehrfamilienhäusern ist eine GRZ von 0,4 anzuwenden. § 19 Abs. 4 BauNVO findet Anwendung.

Auf den Fl.-Nrn. 1782/8, 1782/9, 1782/10, 1782/12 sind, außer im hinteren Grundstücksteil Einzelhäuser, nur Anbauten an den bestehenden Rechteckhäusern zulässig, die 1/5 der Länge nicht überschreiten.

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, XX.XX.XXXX

 

XXXXXXXXXXXXXX

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss