Sitzung: 18.05.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 41 „Zwischen Barbara- und Bahnhofstraße“:
Satzung des Marktes Peiting zur
3. Änderung
des Bebauungsplanes
Nr. 41
„Zwischen Barbara- und Bahnhofstraße“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 41 „Zwischen Barbara- und Bahnhofstraße“
Der Bebauungsplan
Nr. 41 „Zwischen Barbara- und Bahnhofstraße“ des Marktes Peiting, rechtskräftig
seit 15.09.1993, wird wie folgt geändert:
- Im bisherigen Planteil werden die
Festsetzungen „zul. GF“ (zulässige Grundfläche) entfernt.
- Im Textteil wird unter Buchstabe A) die
Zeichenerklärung für die „zul. GF“ entfernt.
- Buchstabe C) „Festsetzungen durch Text“
Nummer 3 wird wie folgt ersetzt:
3. Grundform - überbaubare
Grundfläche -
Als Grundform für die
Wohngebäude ist ein Rechteck zu verwenden. Die Traufseite muss mind. 1/5 länger
sein als die Giebelseite.
Die überbaubare Grundfläche ist
mit einer GRZ von 0,3 festgesetzt. Bei Mehrfamilienhäusern ist eine GRZ von 0,4
anzuwenden. § 19 Abs. 4 BauNVO findet Anwendung.
Auf den Fl.-Nrn. 1782/8,
1782/9, 1782/10, 1782/12 sind, außer im hinteren Grundstücksteil Einzelhäuser,
nur Anbauten an den bestehenden Rechteckhäusern zulässig, die 1/5 der Länge
nicht überschreiten.
§ 2
In Kraft treten
Diese
Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, XX.XX.XXXX
XXXXXXXXXXXXXX
Peter Ostenrieder
Erster
Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |