Beschluss:

 

Nach Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen billigt der Marktgemeinderat den vom Planungsbüro Terrabiota aus Starnberg gefertigten Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Sondergebiet am Bühlach“ samt Begründung in der Fassung vom 18.05.2021 Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Als bereits vorliegende Umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

 

  • Bodengutachten
  • Umweltbericht

 

 


Abst.Ergebnis:

17

für

 

6

gegen den Beschluss