Sitzung: 18.05.2021 Marktgemeinderat
Beschluss:
Nach Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen billigt der
Marktgemeinderat den vom Planungsbüro Terrabiota aus Starnberg gefertigten
Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Sondergebiet am Bühlach“ samt
Begründung in der Fassung vom 18.05.2021 Die Verwaltung wird beauftragt, das
Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Als bereits vorliegende Umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:
- Bodengutachten
- Umweltbericht
Abst.Ergebnis: |
17 |
für |
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6 |
gegen den Beschluss |