Beschluss:

 

1.    Die Marktverwaltung wird beauftragt, beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für den Ausbau des Weges ins Weinland zu stellen.

 

2.    Der Ausbau ist in die Wege zu leiten, sobald die Finanzierung gesichert ist. Dabei ist eine Kostenbeteiligung der Anlieger in Höhe von max. 150.000 EUR zugrunde gelegt. Der Markt Peiting trägt etwaige, nicht geförderte Mehrkosten.

 

3.    Die für den vorgesehenen Wegeausbau erforderlichen Grundstücksabtretungen an den Markt Peiting erfolgen unentgeltlich.

 

4.    Zur Sicherung der Kostenbeteiligung und zur unentgeltlichen Grundstücksabtretung ist mit den Betroffenen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (Art. 54 ff. BayVwVfG) zu schließen.

 

5.    Der Markt Peiting wird den Weg nach Fertigstellung in seine Straßenbaulast überführen und als ausgebauten Feld- und Waldweg gemäß Art. 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG widmen.

 

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss