Sitzung: 22.06.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 3 „Heimgartenstraße“:
Satzung des Marktes Peiting zur
5. Änderung
des Bebauungsplanes
Nr. 3 „Heimgartenstraße“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5
„Heimgartenstraße“
Der Bebauungsplan Nr. 5 „Heimgartenstraße“ des Marktes Peiting,
rechtskräftig seit 17.03.1978, wird wie folgt geändert:
- Die „Zeichenerklärung
für die Festsetzungen“ wird unter II wie folgt geändert:
Haustyp: zwingend
zwei Vollgeschosse (Erd- und Obergeschoss); Kniestock bis max. 1,0 m zulässig,
das Dachgeschoss darf rechnerisch kein Vollgeschoss sein; max. 2 Wohnungen
zulässig
- „Festsetzungen
durch Text“ Ziffer 5 wird wie folgt ersetzt:
Garagen
Garagen
und Nebenanlagen sind auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig. Die
gesetzlich geregelten Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
sind hierbei zu beachten.
Grenz-
und Doppelgaragen müssen in gleicher Front und Höhe zusammengebaut werden.
Die
Zufahrten zu den Garagen dürfen an der öffentlichen Verkehrsfläche in einer
Tiefe von mind. 5 m (Stauraum) nicht eingezäunt werden.
§ 2
In Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, XX.XX.XXXX
XXXXXXXXXXXX
Peter Ostenrieder
Erster
Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |