Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 3 „Heimgartenstraße“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

5. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 3 „Heimgartenstraße“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Heimgartenstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 5 „Heimgartenstraße“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 17.03.1978, wird wie folgt geändert:

  1. Die „Zeichenerklärung für die Festsetzungen“ wird unter  II  wie folgt geändert:

Haustyp:  zwingend zwei Vollgeschosse (Erd- und Obergeschoss); Kniestock bis max. 1,0 m zulässig, das Dachgeschoss darf rechnerisch kein Vollgeschoss sein; max. 2 Wohnungen zulässig

 

  1. „Festsetzungen durch Text“ Ziffer 5 wird wie folgt ersetzt:

Garagen

Garagen und Nebenanlagen sind auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig. Die gesetzlich geregelten Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind hierbei zu beachten.

Grenz- und Doppelgaragen müssen in gleicher Front und Höhe zusammengebaut werden.

Die Zufahrten zu den Garagen dürfen an der öffentlichen Verkehrsfläche in einer Tiefe von mind. 5 m (Stauraum) nicht eingezäunt werden.

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, XX.XX.XXXX

 

XXXXXXXXXXXX

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss