Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat überträgt die Befugnis bzw. bevollmächtigt Herrn Ersten Bürgermeister Ostenrieder, in Ergänzung der geltenden Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Peiting
(§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a der Geschäftsordnung), die Vergaben und Beauftragungen von Gewerken (Dachabdichtung und Spengler, Gerüstbau, Elektroarbeiten) für das Bauvorhaben „Neuerrichtung eines Kindergartens an der Jägerstraße“, im Einzelfall bis zu einem Betrag von 400.000 € in eigener Zuständigkeit wahrnehmen zu können (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GO).

 

Diese Übertragung findet lediglich auf die Bewirtschaftung bestehender Haushaltsmittel für das vorgenannte Bauprojekte Anwendung und erfolgt widerruflich und zeitlich befristet bis längstens 13.09.2021 (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GO).

 

Der Marktgemeinderat ist jeweils in der nächsten Marktgemeinderatssitzung über erfolgte Vergaben bzw. Beauftragungen - aufgrund dieser Übertragung - zu informieren.

 

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss