Beschluss 1:

 

Der gefasste Auslegungs- und Billigungsbeschluss vom 18.05.2021 wird aufgehoben.

 

Abst.Ergebnis:

21

für

 

3

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat billigt den vom Planungsbüro Terrabiota aus Starnberg gefertigten Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Sondergebiet am Bühlach“ samt Begründung in der Fassung vom 13.07.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Als bereits vorliegende Umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

 

  • Bodengutachten
  • Umweltbericht

 


Abst.Ergebnis:

19

für

 

5

gegen den Beschluss