Beschluss:

 

1. Der Marktgemeinderat beschließt für die zu erstellenden Erschließungsanlagen „Ringstraße“ und „Unterfeldweg“ im Bereich des Bebauungsplanes „Drosselstraße, Teil 2“, eine Erschließungseinheit zu bilden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EBS i. V. m. § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB).

 

2. Die Erschließungsanlage „Ringstraße“ ist in dem diesem Beschluss als Anlage beigefügten Lageplan rot, die Erschließungsanlage „Unterfeldweg“ gelb unterlegt.

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss