Sitzung: 27.07.2021 Marktgemeinderat
Beschluss:
1. Der Marktgemeinderat beschließt für die zu erstellenden Erschließungsanlagen „Ringstraße“ und „Unterfeldweg“ im Bereich des Bebauungsplanes „Drosselstraße, Teil 2“, eine Erschließungseinheit zu bilden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EBS i. V. m. § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB).
2. Die Erschließungsanlage „Ringstraße“ ist in dem diesem Beschluss als Anlage beigefügten Lageplan rot, die Erschließungsanlage „Unterfeldweg“ gelb unterlegt.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |