Beschluss:

 

1. Der Marktgemeinderat beschließt für die zu erstellende Erschließungsanlage „Unterfeldweg“ im Bereich des Bebauungsplanes „Drosselstraße, Teil 2“, hinsichtlich der Erschließungsbeitragserhebung einen Abschnitt zu bilden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 EBS, § 130 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 BauGB).

 

2. Die Grenzen des Abschnitts werden entsprechend den Grenzen des Bebauungsplanes „Drosselstraße, Teil 2“ festgesetzt. Die Grenzen des Abschnitts sind in dem diesem Beschluss als Anlage beigefügten Lageplan mit einem roten Balken und dem Wort „Grenze“ gekennzeichnet (Einmündung Drosselstraße, Nähe Einmündung Starenweg). Die gegenständliche Erschließungsanlage ist in dem beigefügten Lageplan gelb unterlegt.

 

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss