Beschluss:

 

·         Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der „Musikschule Pfaffenwinkel e.V.“ zu. Die ausgearbeitete Vereinbarung ist erneut zur Entscheidung vorzulegen.

 

·         Ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 50.000 EUR ist im Haushalt für das Jahr 2022 unter HHSt. 0.3321.7180 einzustellen. Der Zuschuss wird zunächst auf die Dauer von fünf Jahren gewährt und bezogen auf das Schuljahr ausbezahlt.

 

·         Für das Schuljahr 2021/2022 wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 25.000 EUR gewährt.

 

·         Der jährliche Zuschuss an den Verein „Musik in Peiting e.V.“ in Höhe von 29.000 EUR wird ab 2022 eingestellt.

 

·         Der Markt Peiting stellt der „Musikschule Pfaffenwinkel e.V.“ Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung, die für Unterrichts- oder Konzertzwecke benötigt werden, sofern diese verfügbar sind.

 

·         Die im Eigentum des Marktes befindlichen Musikinstrumente werden ab dem Schuljahr 2022/2023 der „Musikschule Pfaffenwinkel e.V.“ zur Nutzung überlassen.


Abst.Ergebnis:

17

für

 

7

gegen den Beschluss