Beschluss:

 

Nach Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen billig der Markgemeinderat den vom Planungsbüro OPLA aus Augsburg gefertigten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Ammergauer Straße Ost“ in der Fassung vom 14.09.2021. Aufgrund der vorzunehmen planerischen Änderung im Bereich des Wendehammers beschließt der Marktgemeinderat die erneute Auslage gem. § 4a Abs. 3 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

 

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss