Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende

 

 

Nachtragshaushaltssatzung

des

Marktes Peiting

(Landkreis Weilheim-Schongau)

für das Haushaltsjahr 2021

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher Euro

auf nunmehr Euro verändert

a) im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   die Einnahmen

716.286 €

0 €

25.209.424 €

25.925.710 €

   die Ausgaben

716.286 €

0 €

25.209.424 €

25.925.710 €

b) im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

   die Einnahmen

642.372 €

0 €

11.412.414 €

12.054.786 €

   die Ausgaben

642.372 €

0 €

11.412.414 €

12.054.786 €

 

 

§ 2


Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. (wird nicht verändert)

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt. (wird nicht verändert)

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden nicht geändert.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.

 

 

§ 6

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss:

 

Dem geänderten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wird zugestimmt.

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss