Sitzung: 26.10.2021 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund des Art. 68
Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting
folgende
Nachtragshaushaltssatzung
des
Marktes Peiting
(Landkreis Weilheim-Schongau)
für das Haushaltsjahr 2021
§ 1
Der als
Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
hiermit festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der
Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher Euro |
auf nunmehr Euro
verändert |
a) im
Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
716.286 € |
0 € |
25.209.424 € |
25.925.710 € |
die Ausgaben |
716.286 € |
0 € |
25.209.424 € |
25.925.710 € |
b) im
Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
642.372 € |
0 € |
11.412.414 € |
12.054.786 € |
die Ausgaben |
642.372 € |
0 € |
11.412.414 € |
12.054.786 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
nicht festgesetzt. (wird nicht verändert)
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
wird auf 4.000.000 EUR festgesetzt. (wird nicht verändert)
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind,
werden nicht geändert.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird nicht geändert.
§ 6
Diese
Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem
geänderten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |