Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat bittet die Verwaltung für die nächste Sitzung eine Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vorzubereiten: Ergänzend zur jährlichen Entschädigungspauschale in Höhe von 250 EUR für jedes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses, soll für Stellvertreter im Vertretungsfall eine Entschädigung in Höhe von 35 EUR je Sitzung gewährt werden.

 


Abst.Ergebnis:

21

für

 

0

gegen den Beschluss