Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss folgender Zweckvereinbarung mit dem Verein „Musikschule Pfaffenwinkel e.V.“ zu:

 

 

Zweckvereinbarung

 

zwischen dem Markt Peiting, Hauptplatz 2, 86971 Peiting

– im folgenden Markt genannt-

 

und

 

der Musikschule Pfaffenwinkel e.V., Marienplatz 7, 86956 Schongau

- im folgenden Musikschule genannt -

 

 

Präambel

 

Die Musikschule Pfaffenwinkel e.V. leistet im Rahmen ihres kulturellen Auftrages kompetente und qualifizierte Bildungsarbeit. Es muss ein gemeinsames Anliegen unserer Gesellschaft sein, möglichst allen Kindern und Jugendlichen einen vertieften Zugang zu musikalischer Bildung durch Musikunterricht und aktives Singen und Musizieren anzubieten. Der Markt Peiting schließt aus diesem Grund mit der Musikschule Pfaffenwinkel e.V. eine Zweckvereinbarung.

 

 

§1

Allgemeines

 

(1)  Der Markt wird die geltenden Satzungen und die Entgeltordnung der Musikschule und des Fördervereins „Freunde der Musikschule Pfaffenwinkel e.V.“ anerkennen:

 

1.    Satzung der „Musikschule Pfaffenwinkel e.V“ in der Fassung vom 08.05.2017

2.    Entgeltordnung der „Musikschule Pfaffenwinkel e.V.“ in der Fassung vom 09.01.2020

3.    Satzung des Fördervereins „Freunde der Musikschule Pfaffenwinkel e.V.“ in der Fassung vom 08.12.2003

 

(2)  Darüber hinaus werden keine Nebenabreden getroffen.

 

(3)  Der Ansprechpartner in Peiting für alle Belange der täglichen Arbeit ist der Marktkämmerer bzw. dessen Stellvertreter.

 

 

§2

Finanzierung

 

(1)  Der Markt tritt dem Verein „Musikschule Pfaffenwinkel e.V.“ sowie dem Förderverein „Freunde der Musikschule Pfaffenwinkel e.V:“ als reguläres Mitglied bei.

 

(2)  Musikschüler aus Peiting erhalten dieselben Tarife und Vergünstigungen wie vergleichbare Schüler aus Schongau. Dies wird aus dem jährlichen Zuschuss des Marktes finanziert.

 

(3)  Der Markt entrichtet einen jährlichen Zuschuss zur Unterstützung der Arbeit an die Musikschule. Dieser beträgt für das Schuljahr 2021/2022 25.000 €, für die folgenden fünf Schuljahre (bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027) jeweils 50.000 €. Nach Ablauf dieser Frist werden die Vertragsparteien über die zukünftige Höhe des Zuschusses verhandeln. Wenn bis spätestens sechs Monate vor Schuljahresende keine neue Regelung getroffen wurde, gilt der bestehende Zuschuss auch für das kommende Schuljahr. Der Zuschuss ist jeweils am 01.10. zur Zahlung fällig.

 

(4)  ’Es ist davon auszugehen, dass der Förderverein „Musik in Peiting“ in diesem Schuljahr aufgelöst wird. Das verbleibende Vereinskapital fließt satzungsgemäß an den Markt. Nach endgültiger Abwicklung der Vereinsauflösung wird das verbleibende Kapital an den Förderverein „Freunde der Musikschule Pfaffenwinkel“ ausgereicht. Der Förderverein finanziert damit Anschaffungen, die aus dem Normalbudget der Musikschule nicht gekauft werden können. Kapital, das aus dem Förderverein in Peiting eingebracht wird, ist vorrangig für die Finanzierung von Bedarf in Peiting zu verwenden.

 

 

§3

Unterrichtsräume und Räume für Veranstaltungen

 

(1)     Der Markt wird der Musikschule für den Musikunterricht und Veranstaltungen geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung stellen und bei der Suche nach zusätzlichen Unterrichtsmöglichkeiten hilfreich und beratend zur Seite stehen.

 

(2)     Erforderliche Versicherungen und die regelmäßige Reinigung und Instandhaltung der Räumlichkeiten obliegt dem Markt.

 

(3)     Die Musikschule verpflichtet sich zu sachgemäßem Umgang der Räumlichkeiten und wird die jeweils gültige Nutzungsvereinbarung anerkennen und beachten.

 

 

§4

Musikinstrumente

 

(1)    Das Musikinstrumentarium der Musikschule wird auch allen Schülern aus Peiting zur Miete zur Verfügung gestellt.

 

(2)    Das Instrumentarium des Marktes steht vorrangig Schülern mit dem Sitz in Peiting zur Verfügung, kann aber auch an andere Schüler der Musikschule verliehen werden.

 

(3) Die Musikschule wird die Peitinger Musikinstrumente in die bestehende Instrumentenversicherung einbeziehen. Eine eventuell bestehende Versicherung der Peitinger Instrumente wird vom Markt beendet.

 

(4)   Neuanschaffungen, speziell für Peiting, sowie die Übernahme von Reparaturkosten werden mit dem Markt abgesprochen und jeweils schriftlich vereinbart.

 

 

 

 

 

 

 

§5

Notenverwaltung und Neuanschaffungen für Peitinger Angelegenheiten

 

Der Markt bzw. der Verein „Musik in Peiting verfügen über kein eigenes Notenarchiv. Speziell für Peiting benötigtes Notenmaterial wird vom Markt bezahlt und bleibt in Besitz des Marktes.

 

 

§6

Zusammenarbeit mit Peitinger Vereinen und Organisationen

 

Die Musikschule verfolgt das Ziel, den Nachwuchs für die Trachten- und Knappschaftskapelle, den Trachtenverein und die Kirchenmusik in Peiting zu gewinnen und auszubilden. Die Zusammenarbeit mit diesen Vereinen soll in Form von Kooperationen erfolgen.

 

 

§7

Konzerte und Vorspiele

 

Das gemeinsame Ziel ist, in Peiting und Schongau ein gleichwertiges kulturelles Angebot zu erstellen. Der Markt bemüht sich, die dafür benötigten (räumlichen) Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Schloßberghalle wird – sofern verfügbar – für Veranstaltungen der Musikschule zur Verfügung gestellt. Die Räumlichkeiten werden vorbehaltlich einer anderen Regelung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Lediglich die Reinigungskosten werden der Musikschule berechnet.

 

 

§8

Kündigung

 

(1)  Die auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Zweckvereinbarung kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils zum Ende eines Schuljahres (frühestens zum Ende des Schuljahres 2026/2027) von jedem Beteiligten gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

 

(2)  Das Recht jedes Beteiligten zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt unberührt.

 

 

§9

Inkrafttreten

 

Diese Zweckvereinbarung mit Unterzeichnung der beiden Parteien (rückwirkend zum 01.09.2021) in Kraft.

 

 

Peiting, den                                                                             Schongau, den

 

 

Peter Ostenrieder                                                                   Dr. Erwin Krauthauf

Erster Bürgermeister                                                                                          Erster Vorstand


Abst.Ergebnis:

21

für

 

1

gegen den Beschluss