Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt die folgende Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeinde-verfassungsrechts vom 28. Mai 2020:

 

Beschluss:

 

 

Satzung zur Änderung der
Satzung zur Regelung von Fragen des
örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

Vom XX. Dezember 2021

 

 

Der Markt Peiting erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom
28. Mai 2020 wird wie folgt geändert:

 

1.         § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

a)         In Satz 2 wird Buchst. c) gestrichen, der bisherige Buchst. d) wird
zum Buchst. c).

 

b)         Es werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt:

 

„³Für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Rechnungs-prüfungsausschusses erhalten die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder eine jährliche pauschale Sitzungsentschädigung in Höhe von 250, -- €. 4Im Vertretungsfalle erhält der / die Stellvertreter/in im Rechnungsprüfungsausschuss eine Entschädigung in Höhe von 35,-- € je Sitzung; die jeweilige jährliche Pauschale nach Satz 3 wird entsprechend um den für den Vertretungsfall gewährten, jährlichen Gesamtbetrag der Entschädigungen des jeweiligen Stellvertreters / der Stellvertreterin gekürzt.

 

2.         § 3 Abs. 5 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„(5)       1Im Falle einer unterjährigen Änderung in der ordentlichen Mitgliedschaft im Rechnungsprüfungsausschuss oder in den Funktionen eines Fraktionsvorsitzenden oder Referenten, wird die Entschädigung nach Abs. 2 Satz 3 oder den Absätzen 3 und 4 jeweils zeitanteilig (1/12) für jeden vollen Kalendermonat der Ausübung der Mitgliedschaft oder Funktion gewährt.“

 

 

 

 

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Peiting, den XX. Dezember 2021

 

 

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss