Beschluss:

 

Zweite Satzung zur Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung des Marktes Peiting (BGS/EWS)

 

vom XX. Dezember 2021

 

 

Der Markt Peiting erlässt aufgrund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2021 (GVBI S. 40) folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Peiting (BGS-EWS) vom 14. Juni 2013 wird wie folgt geändert:

 

 

1.    § 10 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„²Die Gebühr beträgt 1,59 € pro Kubikmeter (m³) Schmutzwasser.“

2.    § 10a Abs. 8 erhält folgende Fassung:

„(8) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,39 €/m² pro Jahr.“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

 

 

 

Peiting, den XX. Dezember 2021

 

MARKT PEITING

 

 

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss