Sitzung: 14.12.2021 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting
folgende
Haushaltssatzung
des
Marktes Peiting
(Landkreis
Weilheim-Schongau)
für das
Haushaltsjahr 2022
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.593.130 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.958.000 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in
Höhe von 1.100.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt wird
auf 1.578.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 340 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 370 v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000
€
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem Finanzplan 2021 bis 2025 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Ausbau der Wankstraße in den Jahren 2023/2024 (in Verbindung mit der Brückenverbindung zum Bachfeld) aufgenommen wird.
Abst.Ergebnis: |
21 |
für |
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3 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |
Peter Ostenrieder
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |