Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „GE Westlich der Bergwerkstraße“ samt Begründung um Umweltbericht in der Fassung vom 22.02.2022.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Als bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

 

-       Baugrundgutachten vom 11.05.2021

-       Schalltechnische Untersuchung vom 07.07.2021

 

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss