Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des BImSchG Verfahrens zum Betrieb eines Lagerplatzes zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen in der Untereggstraße. Die Fläche ist nur für Peitinger Bedarf zu nutzen.

 


Abst.Ergebnis:

15

für

 

4

gegen den Beschluss