Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass für die Grundstücke Fl.Nrn. 2383 (Teilfläche), 2384/1 (Teilfläche) und 2384/2, Gemarkung Peiting, ein Bebauungsplan aufgestellt wird.

Die für den Bebauungsplan vorgesehene Fläche wird als Fläche für ein „Sondergebiet Solarpark“ (SO) festgesetzt (§ 1 Abs. 2 Nr. 11, i. V. m. § 11 BauNVO).

Der Lageplan vom 14.04.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Fa. Stich u. Schäller.


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss