Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung eines Solarparks auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2383 (Teilfläche), 2384/1 (Teilfläche) und 2384/2 Gemarkung Peiting.

Die Grundstücke Fl.Nrn. 2383 (Teilfläche), 2384/1 (Teilfläche) und 2384/2 Gemarkung Peiting, sind derzeit als „Kiesabbaufläche“ im Flächennutzungsplan dargestellt. Im Zuge der Änderung sollen diese Flächen als „Sondergebiet Solarpark“ (SO) dargestellt (§ 1 Abs. 1 Ziffer 4 BauNVO) werden.

Der Lageplan vom 14.04.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Fa. Stich u. Schäller.


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss