Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Satzung zur 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Westlich der Wankstraße wie folgt:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

16. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 5 „Westlich der Wankstraße“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Westlich der Wankstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 5 „Westlich der Wankstraße“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 07.05.1985, wird wie folgt geändert:

 

  1. Ziffer 2 der „Festsetzungen durch Text“ wird wie folgt ersetzt:

 

„Das Maß der Nutzung wird bestimmt durch die Baugrenzen, die Geschoßzahl (Haustyp) und die Geschoßflächenzahl.

Die Geschoßflächenzahl (GFZ) wird für das Allgemeinde Wohngebiet mit max. 0,6 festgesetzt.“

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

Peiting, XX.XX.XXXX

 

XXXXXXX

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss