Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat billigt den vom Planungsbüro Hörner aus Schongau gefertigten Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 26.07.2022. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren gem. § 13 b BauGB durchzuführen.

 


Abst.Ergebnis:

13

für

 

8

gegen den Beschluss