Sitzung: 26.07.2022 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt, den Erlass folgender Satzung:
Satzung über die Begründung eines besonderen
Vorkaufsrechts
für das Flurstück Nr. 148, Gem. Peiting, Anwesen: Hauptplatz 1, Peiting
(Vorkaufssatzung „Hauptplatz 1, Peiting“)
vom 27. Juli 2022
Der Markt Peiting erlässt aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1
Geltungsbereich
1Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Maßstab 1:500), der Bestandteil dieser Satzung ist. 2Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist darin in roter Farbe eingefärbt.
§ 2
Besonderes
Vorkaufsrecht
Im Geltungsbereich dieser Satzung steht dem Markt Peiting ein besonderes Vorkaufsrecht an Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Peiting, den 27. Juli 2022
MARKT PEITING
Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
21 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |