Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt, den Erlass folgender Satzung:

 

 

Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts
für das Flurstück Nr. 148, Gem. Peiting, Anwesen: Hauptplatz 1, Peiting
(Vorkaufssatzung „Hauptplatz 1, Peiting“)

 

 

vom 27. Juli 2022

 

Der Markt Peiting erlässt aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

 

§ 1

Geltungsbereich

 

1Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Maßstab 1:500), der Bestandteil dieser Satzung ist. 2Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist darin in roter Farbe eingefärbt.

 

 

§ 2

Besonderes Vorkaufsrecht

 

Im Geltungsbereich dieser Satzung steht dem Markt Peiting ein besonderes Vorkaufsrecht an Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.

 

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Peiting, den 27. Juli 2022

 

MARKT PEITING

 

 

 

Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

21

für

 

0

gegen den Beschluss