Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung des Markt Peiting für die außerschulische Nutzung von Sportanlagen

(Gebührensatzung Sportanlagen – GebührenSSportA)

 

vom 01.08.2022

 

Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung des Marktes Peiting über die Erhebung von Gebühren für die außerschulische Nutzung von Sportanlagen vom 24.04.2015 wird wie folgt geändert:

 

1.           Die Anlage zu § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Anlage

Preis je angefangene Stunde (netto)

 

 

Peitinger Sport- gruppen, die keine Abteilung des TSV Peiting sind

Schulturnhalle, Ludwigstraße 4

8,00 €

6,00 €

Mehrzweckhalle (ohne Fitnessraum)

Alfons-Peter-Straße 10, 3 Hallenteile

je Hallenteil

 

87,00 €

29,00 €

 

58,00 €

19,00 €

Sportstadion, Alfons-Peter-Straße 10

24,00 €

16,00 €

Kunsteisstadion (außerhalb der Eissaison),             Alfons-Peter-Straße 4

116,00 €

77,00 €

 

 

 

Zusätzliche Reinigungsarbeiten

27,00 €

Zusätzlicher Hausmeisterdienst

55,00 €

 

 

 

§ 2

Inkrafttreten

           

Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

 

 

 

Peiting, XX.XX.2022

 

 

 

Ostenrieder

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss