Sitzung: 01.08.2022 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt folgende Satzung:
Erste Änderungssatzung zur
Gebührensatzung des Markt Peiting für die außerschulische Nutzung von
Schulgebäuden
(Gebührensatzung Schulen – GebührenSSch)
vom 01.08.2022
Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung des Marktes Peiting über die Erhebung von Gebühren für die außerschulische Nutzung von Schulgebäuden vom 24.04.2015 wird wie folgt geändert:
1.
Die
Anlage zu § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Schulische Gebäude und Anlagen |
pro angefangene Stunde |
Klassenräume und Räume ohne besondere Ausstattung |
4,00 € |
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Aula, Josef-Friedrich-Lentner-Grundschule |
11,00 € |
Aula, Alfons-Peter-Grundschule |
6,00 € |
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Zusätzliche Reinigungsarbeiten |
27,00 € |
Zusätzlicher Hausmeisterdienst |
55,00 € |
2. § 5 Spiegelstrich 2 erhält folgende Fassung:
„- Der Verein Musikschule Pfaffenwinkel e. V. im Rahmen des Musikunterrichts gem. § 3 der Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Peiting und der Musikschule Pfaffenwinkel e. V.“
§ 2
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.
Peiting, XX.XX.2022
Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |