Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung des Markt Peiting für die außerschulische Nutzung von Schulgebäuden

(Gebührensatzung Schulen – GebührenSSch)

 

vom 01.08.2022

 

 

Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung des Marktes Peiting über die Erhebung von Gebühren für die außerschulische Nutzung von Schulgebäuden vom 24.04.2015 wird wie folgt geändert:

 

1.    Die Anlage zu § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

 

Schulische Gebäude und Anlagen

pro angefangene Stunde

Klassenräume und Räume ohne besondere Ausstattung

  4,00 €

 

 

Aula, Josef-Friedrich-Lentner-Grundschule

11,00 €

Aula, Alfons-Peter-Grundschule

  6,00 €

 

 

Zusätzliche Reinigungsarbeiten

27,00 €

Zusätzlicher Hausmeisterdienst

55,00 €

 

2. § 5 Spiegelstrich 2 erhält folgende Fassung:

 

„- Der Verein Musikschule Pfaffenwinkel e. V. im Rahmen des Musikunterrichts gem. § 3 der Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Peiting und der Musikschule Pfaffenwinkel e. V.“

 

§ 2

Inkrafttreten

           

(1) Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

 

Peiting, XX.XX.2022

 

 

 

Ostenrieder

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss