Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

Erste Änderungssatzung zur Satzung des Markt Peiting über die außerschulische Nutzung von Schulgebäuden (Nutzungssatzung Schulen – NutzungsSSch)

 

vom 01.08.2022

 

 

 

Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung des Marktes Peiting über außerschulische Nutzung von Schulgebäuden (Nutzungssatzung Schulen – NutzungsSSch) vom 24.04.2015 wird wie folgt geändert:

 

1.    § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„Die außerschulische Nutzung der schulischen Gebäude ist wegen des Vorrangs der schulischen Nutzung grundsätzlich Montag, Dienstag und Donnerstag von 17 bis 22 Uhr möglich. Mittwochs und freitags ist grundsätzlich für schulische Veranstaltungen freizuhalten. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den Schulferien werden die Räumlichkeiten der Schulen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt.“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.

 

 

 

Peiting, den XX.XX.2022

 

 

 

Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss