Sitzung: 01.08.2022 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt folgende Satzung:
Erste Änderungssatzung zur Satzung des
Markt Peiting über die außerschulische Nutzung von Schulgebäuden (Nutzungssatzung
Schulen – NutzungsSSch)
vom 01.08.2022
Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung des Marktes Peiting über außerschulische Nutzung von Schulgebäuden (Nutzungssatzung Schulen – NutzungsSSch) vom 24.04.2015 wird wie folgt geändert:
1.
§
7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Die außerschulische Nutzung der schulischen Gebäude ist wegen des Vorrangs der schulischen Nutzung grundsätzlich Montag, Dienstag und Donnerstag von 17 bis 22 Uhr möglich. Mittwochs und freitags ist grundsätzlich für schulische Veranstaltungen freizuhalten. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den Schulferien werden die Räumlichkeiten der Schulen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.09.2022 in Kraft.
Peiting, den XX.XX.2022
Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |