Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 12a „Mühlwegfeld“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12a „Mühlwegfeld“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12a

„Mühlwegfeld“

 

Der Bebauungsplan Nr. 12 a „Mühlwegfeld“ des Marktes Peiting vom 25.09.1992, rechtskräftig seit 22.11.1993, wird wie folgt geändert:

 

  1. Der bisherige Planteil wird im Bereich der FlNr. 1009/2, 1009/4, 1008/1, 1008/3, und 1008 durch den Planteil vom 27.06.2022 ersetzt.

 

  1. Für die FlNr. 1009/2 und 1009/4 werden folgende Schallschutzmaßnahmen festgesetzt:

 

„Bei Neu- und Erweiterungsmaßnahmen sind schutzbedürftige Räume (gem. DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau“ sind dies Schlaf- und Kinderzimmer, Wohnräume / Wohnküchen, u. ä.) so anzuordnen, dass sie mindestens ein zum Lüften geeignetes, stehendes Fenster auf der zur Bahnlinie abgewandten Gebäudeseite (Nord-und Ostfassade) besitzen,

 

Sofern diese Grundrissorientierungen nicht möglich sind, müssen die Räumlichkeiten mit kontrollierten Be- und Entlüftungsanlagen ausgerüstet werden. In Schlafräumen sollten die Eigengeräusche von Lüftungseinrichtungen in einem Abstand von 1 m einen Schalldruckpegel von LpA = 30 dB(A) nicht überschreiten.“

 

Die Legende wird um das entsprechende Planzeichen ergänzt.

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, xx.xx.xxxx

xxxxxxxxxxxxxxxx

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss