Sitzung: 13.09.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 8. Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 12a „Mühlwegfeld“:
Satzung des Marktes Peiting zur
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12a „Mühlwegfeld“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 12a
„Mühlwegfeld“
Der Bebauungsplan Nr. 12 a „Mühlwegfeld“ des Marktes Peiting vom 25.09.1992, rechtskräftig seit 22.11.1993, wird wie folgt geändert:
- Der bisherige Planteil wird im Bereich der FlNr. 1009/2, 1009/4,
1008/1, 1008/3, und 1008 durch den Planteil vom 27.06.2022 ersetzt.
- Für die FlNr. 1009/2 und 1009/4 werden folgende
Schallschutzmaßnahmen festgesetzt:
„Bei Neu- und Erweiterungsmaßnahmen sind schutzbedürftige Räume (gem.
DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau“ sind dies Schlaf- und Kinderzimmer,
Wohnräume / Wohnküchen, u. ä.) so anzuordnen, dass sie mindestens ein zum
Lüften geeignetes, stehendes Fenster auf der zur Bahnlinie abgewandten Gebäudeseite
(Nord-und Ostfassade) besitzen,
Sofern diese Grundrissorientierungen nicht
möglich sind, müssen die Räumlichkeiten mit kontrollierten Be- und
Entlüftungsanlagen ausgerüstet werden. In Schlafräumen sollten die
Eigengeräusche von Lüftungseinrichtungen in einem Abstand von 1 m einen
Schalldruckpegel von LpA = 30 dB(A) nicht überschreiten.“
Die Legende wird um das entsprechende
Planzeichen ergänzt.
§ 2
In
Kraft treten
Diese
Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, xx.xx.xxxx
xxxxxxxxxxxxxxxx
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |