Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 84 „Östlich der Bachfeldstraße“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84

„Östlich der Bachfeldstraße“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84

„Östlich der Bachfeldstraße “

 

Der Bebauungsplan Nr. 84 „Östlich der Bachfeldstraße“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 16.12.2022, wird wie folgt geändert:

 

  1. Der bisherige Planteil durch den Planteil vom 05.07.2022 ersetzt.

 

  1. Die Ziffer 1.4 Abs. 1 der textlichen Festsetzungen wird wie folgt ersetzt:

 

„Die Bezugshöhen üNN für die Wandhöhe der Hauptgebäude sind für jedes einzelne Grundstück in der Planzeichnung festgesetzt.“

 

Die Legende wird entsprechend angepasst.

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, xx.xx.xxxx

xxxxxxxxxxxxxxxx

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss