Beschluss:

 

Gemäß Art. 6 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wird die Verlängerung des Unterfeldweges als öffentliche Ortsstraße gewidmet und wie folgt festgelegt:

 

Bezeichnung:                          Unterfeldweg (Verlängerung)

 

Fl.Nr(n).:                                  796, 795/8, 795/9                    (Gemarkung Peiting)

 

Anfangspunkt:                         Nordgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 799

 

Endpunkt:                                Drosselstraße

 

Länge:                                     0,355 km

 

Straßenbaulastträger: Markt Peiting gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss