Sitzung: 25.10.2022 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Gemäß Art. 6 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wird die Verlängerung des Unterfeldweges als öffentliche Ortsstraße gewidmet und wie folgt festgelegt:
Bezeichnung: Unterfeldweg (Verlängerung)
Fl.Nr(n).: 796, 795/8, 795/9 (Gemarkung Peiting)
Anfangspunkt: Nordgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 799
Endpunkt: Drosselstraße
Länge: 0,355 km
Straßenbaulastträger: Markt Peiting gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG
Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |