Beschluss:

 

Gemäß Art. 6 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wird die Verlängerung der Dekan-Schmölz-Straße als öffentliche Ortsstraße gewidmet und wie folgt festgelegt:

 

Bezeichnung:                          Dekan-Schmölz-Straße (Verlängerung)

 

Fl.Nr(n).:                                  375/11, 375/64            (Gemarkung Birkland)

 

Anfangspunkt:                         südliche Grenze Fl.Nr. 375/33

 

Endpunkt:                                Einmündung Staatsstraße 2014

 

Länge:                                     0,178 km

 

Straßenbaulastträger: Markt Peiting gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss