Sitzung: 27.09.2022 Marktgemeinderat
Beschluss:
1. Der Marktgemeinderat beschließt für
die beiden zu erstellenden Erschließungsanlagen der Langenrieder Straße (hier
bezeichnet als „Hauptstraße“ und „Nebenstraße“) im Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 84 „Östlich der Bachfeldstraße“ (Baugebiet Bachfeld I) eine Erschließungseinheit zu bilden (§ 3 Abs. 2
Satz 2 Halbsatz 2 EBS i. V. m. § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB).
2.
Die Erschließungsanlage „Hauptstraße" ist in dem diesem Beschluss als
Anlage beigefügten Übersichtsplan rot, die Erschließungsanlage
„Nebenstraße" blau gekennzeichnet.
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |