Beschluss:

 

1. Der Marktgemeinderat beschließt für die beiden zu erstellenden Erschließungsanlagen der Langenrieder Straße (hier bezeichnet als „Hauptstraße“ und „Nebenstraße“) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 84 „Östlich der Bachfeldstraße“ (Baugebiet Bachfeld I) eine Erschließungseinheit zu bilden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EBS i. V. m. § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB).

2. Die Erschließungsanlage „Hauptstraße" ist in dem diesem Beschluss als Anlage beigefügten Übersichtsplan rot, die Erschließungsanlage „Nebenstraße" blau gekennzeichnet.

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss