Sitzung: 25.10.2022 Marktgemeinderat
Beschluss:
1. Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende
1. Nachtragshaushaltssatzung
des
Marktes
Peiting
(Landkreis
Weilheim-Schongau)
für das
Haushaltsjahr 2022
Aufgrund Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt
der Markt Peiting folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr
2022 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der
Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher |
auf nunmehr verändert |
a) im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
526.350 € |
294.000 € |
28.593.130 € |
28.825.480 € |
die Ausgaben |
1.362.980 € |
1.130.630 € |
28.593.130 € |
28.825.480 € |
b) im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
4.249.830 € |
3.373.030 € |
16.958.000 € |
17.834.800 € |
die Ausgaben |
2.543.300 € |
1.666.500 € |
16.958.000 € |
17.834.800 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird von 1.578.000 EUR um 1.172.000 EUR erhöht und damit
auf 2.750.000 EUR neu festgesetzt.
§ 3
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
2. Dem geänderten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |
3. Dem geänderten Finanzplan 2021 - 2025 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |