Beschluss:

 

1.            Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende

 

1.   Nachtragshaushaltssatzung

 

des

 

Marktes Peiting

(Landkreis Weilheim-Schongau)

 

für das Haushaltsjahr 2022

 

 

 

 

Aufgrund Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher

auf nunmehr verändert

a) im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   die Einnahmen

526.350 €

294.000 €

28.593.130 €

28.825.480 €

   die Ausgaben

1.362.980 €

1.130.630 €

28.593.130 €

28.825.480 €

b) im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

   die Einnahmen

4.249.830 €

3.373.030 €

16.958.000 €

17.834.800 €

   die Ausgaben

2.543.300 €

1.666.500 €

16.958.000 €

17.834.800 €


 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 1.578.000 EUR um 1.172.000 EUR erhöht und damit auf 2.750.000 EUR neu festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

2.            Dem geänderten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

3.         Dem geänderten Finanzplan 2021 - 2025 wird zugestimmt.

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss