Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 94 „An der Almenstraße“. Der beiliegende Lageplan vom 28.10.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Aufstellungsverfahren durchzuführen.


Abst.Ergebnis:

21

für

 

2

gegen den Beschluss