Beschluss:

Nach Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Bau- und Umweltausschuss nachfolgende Satzung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „GE Zeißlerweg“:

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur

6. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 55 „GE Zeißlerweg“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „GE Zeißlerweg“

 

Der Bebauungsplan Nr. 55 „GE Zeißlerweg“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 12.05.1997, wird wie folgt geändert:

 

  1. Ziffer 11 der „Festsetzungen durch Text“ wird wie folgt ersetzt:

 

„Mindestgrundstücksgröße: 800 m². Bei Abmessungen von Grundstücksteilen ist diese Forderung auch für die Restfläche zu beachten.“

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

Peiting, xx.xx.xxxx

 

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss