Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Satzung zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „An der Wanderhofstraße“ wie folgt:

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur

11. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 58 „An der Wanderhofstraße“

 

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 „An der Wanderhofstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 58 „An der Wanderhofstraße“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 23.04.1998, wird wie folgt geändert:

 

  1. Unter A) Zeichenerklärung für die Festsetzungen wird der Haustyp II wie folgt geändert:

 

Der Satz „Erdgeschossige Bebauung ohne Kniestock („I“) ist für Hauptgebäude unzulässig.“ wird ersatzlos gestrichen.

 

 

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

 

 

Peiting, xx.xx.xxxx

 

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss