Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Peiting nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und lehnt den Erlass einer Allgemeinverfügung nach § 24 Abs. 2 der 1. SprengV derzeit, solange sich keine anderen Erkenntnisse ergeben, ab.

 

Die Durchführung eines öffentlichen Feuerwerks auf Veranlassung des Marktes Peiting wird ebenfalls abgelehnt.

 

Der Marktgemeinderat appelliert in diesem Zusammenhang an die Vernunft der Peitinger Bürgerinnen und Bürger bei der Benutzung des Silvesterfeuerwerks bzw. keine Feuerwerkskörper zu kaufen und dafür die Bürgerstiftung oder andere soziale Einrichtungen und Projekte finanziell zu unterstützen. Auch bittet der Marktgemeinderat die Feiernden, die Reste des Silvesterfeuerwerks (Holzstecken, Plastikkappen, Blindgänger, Knaller-Batterien, etc.) selbst wieder einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss