Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Satzung zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Langwand“ wie folgt:

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur

11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Langwand“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

                                                           

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Langwand“

 

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Langwand“ des Marktes Peiting vom 09.08.1991, rechtskräftig seit 26.03.1992, wird wie folgt geändert:

 

1.         Die Festlegungen unter „A) Zeichenerklärung für die Festsetzungen“ werden wie folgt ersetzt:

 

„Haustyp

 

II          =          max. 2 Vollgeschosse

                                    max. Wandhöhe 7,00 m“

 

 

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, XX.XX.XXXX

 

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss