Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, gemäß Art. 6 und 46 Nr. 2 BayStrWG die Änderungen der Widmung der Oberen Straße wie vorgestellt durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren einzuleiten.


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss