Beschluss:

 

Das Landratsamt Weilheim-Schongau wird gebeten, sich beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass auch die entsprechenden Flächen im Landkreis Weilheim-Schongau als nicht schützbare Weidegebiete bzw. nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten in der AVBayWolfV aufgenommen werden.

 

 


Abst.Ergebnis:

20

für

 

3

gegen den Beschluss