Sitzung: 09.05.2023 Marktgemeinderat
Beschluss:
1.
Haushaltssatzung:
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt der Markt Peiting folgende
Haushaltssatzung
des
Marktes Peiting
(Landkreis Weilheim-Schongau)
für das Haushaltsjahr 2023
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2023 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 32.140.919
€
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 14.110.327
€
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind
nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im
Vermögenshaushalt wird auf 1.190.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 390
v.H.
2. Gewerbesteuer 400
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 5.300.000
€
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar
2023 in Kraft.
Peiting, den xxx. xxx
2023
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
|
1 |
gegen den Beschluss |
2.
Finanzplan
Dem Finanzplan 2022 bis 2026 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
3.
Stellenplan
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |