Beschluss:

 

1.    Haushaltssatzung:

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende

 

Haushaltssatzung

des

Marktes Peiting

(Landkreis Weilheim-Schongau)

für das Haushaltsjahr 2023

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit

festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                32.140.919 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                14.110.327 €

 

ab.

 

§ 2


Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt wird auf 1.190.000 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                  360 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                             390 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                             400 v.H.


 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite 
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf                                                5.300.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

 

 

Peiting, den xxx. xxx 2023

 

 

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

Abst.Ergebnis:

22

für

 

1

gegen den Beschluss

 

 

 

2.    Finanzplan

 

Dem Finanzplan 2022 bis 2026 wird zugestimmt.

 

Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

3.    Stellenplan

 

Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss