Sitzung: 23.05.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“:
Satzung des Marktes Peiting zur
12. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 24 „Östlich der
Sandgrubenstraße“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“
Der Bebauungsplan Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“ des Marktes Peiting vom 30.07.1991, rechtskräftig seit 04.11.1991, wird wie folgt geändert:
1. Im
bisherigen Planteil werden die festgesetzten Geschossflächenzahlen ersatzlos
gestrichen.
Die
Nr. 7 der Festsetzungen durch Planzeichen wird gestrichen.
2. Die Ziffer 2.1 unter B) Festsetzung
durch Text wird wie folgt ersetzt:
„Für
das Allgemeine Wohngebiet wird die höchstzulässige Geschoßfläche innerhalb
der
Bauräume wie folgt festgesetzt:
Hausgruppen: Reihenendhaus 240 m²
Reihenmittelhaus 150 m²
Doppelhäuser: 250 m²
Einzelhäuser: 300 m²
Die
Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,4 festgesetzt.
In
den zu errichtenden Gebäuden sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig.
§ 2
In Kraft treten
Diese
Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, XX.XX.XXXX
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |