Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“:

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur 12. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“ des Marktes Peiting vom 30.07.1991, rechtskräftig seit 04.11.1991, wird wie folgt geändert:

 

1.         Im bisherigen Planteil werden die festgesetzten Geschossflächenzahlen ersatzlos gestrichen.

            Die Nr. 7 der Festsetzungen durch Planzeichen wird gestrichen.

 

2.         Die Ziffer 2.1 unter B) Festsetzung durch Text wird wie folgt ersetzt:

            „Für das Allgemeine Wohngebiet wird die höchstzulässige Geschoßfläche innerhalb

            der Bauräume wie folgt festgesetzt:

 

            Hausgruppen:             Reihenendhaus           240 m²

                                                Reihenmittelhaus        150 m²

            Doppelhäuser: 250 m²

            Einzelhäuser:              300 m²

 

            Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,4 festgesetzt.

            In den zu errichtenden Gebäuden sind maximal 2 Wohneinheiten zulässig.

 

 

                                                                        § 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

Peiting, XX.XX.XXXX

 

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss