Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der

Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Peiting

 

Vom XX. Mai 2023

 

Der Markt Peiting erlässt auf Grund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 2 des Bayerischen Kommunalgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I) und den §§ 132, 133 Abs. 3 Satz 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), folgende Satzung:

 

§ 1
Änderung einer Satzung

 

Die Erschließungsbeitragssatzung des Marktes Peiting (EBS) vom 18. Juli 2017 wird wie folgt geändert:

 

 

1.         § 2 wird wie folgt geändert:

 

            a) Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

aa) In Nr. I werden nach dem Wort „KAG“ die Wörter „i. V. m. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB“ eingefügt.

 

bb) Nr. I.1 erhält folgende Fassung:

       „1. Wochenendhaus- und Dauerkleingartengebieten                        7,0 m“

 

cc) In Nr. I.2 werden die Worte „mit einer Geschossflächenzahl bis 0,3“ gestrichen.

 

dd) In Nr. I.3 werden die Worte „Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Mischgebieten“ durch die Worte „Wohn-, Dorf- und Mischgebieten, urbanen Gebieten“ ersetzt.

 

ee) In Nr. II werden die Worte „Art. 5a Abs. 2 Nr. 2 KAG“ durch die Worte „Art. 5a Abs. 2 KAG i. V. m. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB“ ersetzt.

 

ff)    In Nr. III werden die Worte „Art. 5a Abs. 2 Nr. 3 KAG“ durch die Worte „Art. 5a Abs. 2 KAG i. V. m. § 127 Abs. 2 Nr. 3 BauGB“ ersetzt.

 

gg)  In Nr. IV werden nach dem Wort „Parkflächen“ die Worte „(Art. 5a Abs. 2 KAG i. V. m. § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB)“ angefügt.

 

hh)  In Nr. IV Buchst. b wird die Angabe „(§ 5)“ durch die Angabe „(§ 4)“ ersetzt.

 

ii)    In Nr. V werden nach dem Wort „Kinderspielplätzen“ die Worte „(Art. 5a Abs. 2 KAG i. V. m. § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB)“ angefügt.

 

jj)    In Nr. V Buchst. b wird die Angabe „(§ 5)“ durch die Angabe „(§ 4)“ ersetzt.

 

kk)  In Nr. VI werden nach dem Wort „Immissionsschutzanlagen“ die Worte „(Art. 5a Abs. 2 KAG i. V. m. § 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB)“ angefügt.

 

            b) Abs. 3 erhält folgende Fassung:

            „Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der vom Markt aus seinem Vermögen bereitgestellten Flächen, der Sachen und Rechte im Zeitpunkt der Bereitstellung sowie der vom Personal des Beitragsberechtigten erbrachten Wert- und Dienstleistungen für die technische Herstellung der Einrichtung.“

 

2.         § 6 Abs. 3 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

            „2.   bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), die in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei denen sich die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ergibt, die Grundstücksfläche im Innenbereich (§ 34 BauGB).“

 

3.         In § 7 werden die Worte „Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG“ durch die Worte „Art. 5a Abs. 2 KAG i. V. m. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB“ ersetzt.

 

4.         In § 11 wird die Angabe „Abs. 9“ durch die Angabe „Abs. 2“ ersetzt.

 

5.         In § 12 wird die Angabe „Abs. 9“ durch die Angabe „Abs. 2“ ersetzt.

 

6.         In § 15 Abs. 1 wird die Angabe „Abs. 9“ durch die Angabe „Abs. 2“ ersetzt.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Peiting, den XX. Mai 2023

 

 

MARKT PEITING

 

 

 

Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss