Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Geschäftsordnung 2020 – 2026 für den Marktgemeinderat Peiting wie folgt zu ändern:

 

1.         § 40 erhält folgende neue Fassung:

 

§ 40

Art der Bekanntmachung

 

(1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der amtlichen Gemeindetafel bekanntgegeben wird. 2Der Anschlag wird an der Gemeindetafel erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Der Anschlag wird frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. 4Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

 

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an der Gemeindetafel hingewiesen.

 

(3) Die Gemeinde unterhält folgende amtliche Gemeindetafel:

 

Gemeindetafel am Rathaus des Marktes Peiting, Hauptplatz 2, 86971 Peiting“

 

 

2.         Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 01.07.2023 in Kraft.

 

 

 


Abst.Ergebnis:

15

für

 

6

gegen den Beschluss