Beschluss:

 

Der Markt Peiting erlässt auf Grund des Art. 20 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F), das zuletzt durch Art. 10 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. S. 128) geändert worden ist und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Anlage „Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz“ zur Kostensatzung des Marktes Peiting vom 16.11.2010 wird wie folgt geändert:

 

 

1.         In Tarifgruppe 03 werden nach der Tarif-Nr. 030 folgende Tarif-Nrn. angefügt:

 

            „031 Erstellung eines Ausstandsverzeichnisses
(Art. 24 und Art. 26 Abs. 1 VwZVG)                                                                  10 €

 

            032 Erteilung einer Hundesteuermarke als Ersatz
nach Abhandenkommen                                                                                  10 €“

 

2.         In Tarifgruppe 61 werden nach der Tarif-Nr. 616 folgende Tarif-Nrn. angefügt:

 

            „617 Schriftliche Mitteilung der Gemeinde, dass kein Genehmigungs-

            verfahren durchgeführt werden soll (Art. 58 Abs. 3 Satz 6 BayBO)                 30 €

 

            618 Zulassung von Abweichungen sowie von
Ausnahmen und Befreiungen (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO)                         75 €“

 

3.         In Tarifgruppe 63 wird nach der Tarif-Nr. 633 folgende Tarif-Nr. angefügt:

 

            „634 Zuteilung von Hausnummern

            1. wenn ein Anwesen von Amts                                                      kostenfrei nach

            wegen umnummeriert wird:                                                  Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG

 

            2. bei Neuerteilung einer Hausnummer                                                            25 €

 

            3. bei Wiedererteilung einer Hausnummer                                                       25 €

 

            4. bei Einziehung einer Hausnummer                                                              25 €“


 

 

4.         Nach der Tarifgruppe 63, Tarif-Nr. 633 wird die folgende Tarifgruppe und Tarifnummer neu eingefügt:

 

            „64 Vollzug des Telekommunikationsgesetzes

           

            640 Bearbeitung von Anträgen (inklusive Trassenauskunft) auf

            Zustimmung des Trägers der Wegebaulast gem. Telekommunikations-

            gesetz (TKG) und Übernahme der wiederhergestellten Flächen

 

            1. bei geringfügigen baulichen Maßnahmen

            unter 100 m Grabenlänge oder unter 100 qm Fläche                                     100 €

 

            2. bei sonstigen Maßnahmen                                                                          300 €

 

            3. bei sonstigen Maßnahmen, bei denen eine über das

            normale Maß hinausgehende Verwaltungsarbeit vorausgeht          400 – 1.000 €“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Peiting, den XX. Juli 2023

 

 

MARKT PEITING

 

 

 

Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss