Sitzung: 04.07.2023 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Markt Peiting erlässt auf Grund des Art. 20 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F), das zuletzt durch Art. 10 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. S. 128) geändert worden ist und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist, folgende Satzung:
§ 1
Die Anlage „Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz“ zur Kostensatzung des Marktes Peiting vom 16.11.2010 wird wie folgt geändert:
1. In Tarifgruppe 03 werden nach der Tarif-Nr. 030 folgende Tarif-Nrn. angefügt:
„031 Erstellung
eines Ausstandsverzeichnisses
(Art. 24 und Art. 26 Abs. 1 VwZVG) 10
€
032 Erteilung
einer Hundesteuermarke als Ersatz
nach Abhandenkommen 10
€“
2. In Tarifgruppe 61 werden nach der Tarif-Nr. 616 folgende Tarif-Nrn. angefügt:
„617 Schriftliche Mitteilung der Gemeinde, dass kein Genehmigungs-
verfahren durchgeführt werden soll (Art. 58 Abs. 3 Satz 6 BayBO) 30 €
618 Zulassung
von Abweichungen sowie von
Ausnahmen und Befreiungen (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO) 75 €“
3. In Tarifgruppe 63 wird nach der Tarif-Nr. 633 folgende Tarif-Nr. angefügt:
„634 Zuteilung von Hausnummern
1. wenn ein Anwesen von Amts kostenfrei nach
wegen umnummeriert wird: Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 KG
2. bei Neuerteilung einer Hausnummer 25 €
3. bei Wiedererteilung einer Hausnummer 25 €
4. bei Einziehung einer Hausnummer 25 €“
4. Nach der Tarifgruppe 63, Tarif-Nr. 633 wird die folgende Tarifgruppe und Tarifnummer neu eingefügt:
„64 Vollzug des Telekommunikationsgesetzes
640 Bearbeitung von Anträgen (inklusive Trassenauskunft) auf
Zustimmung des Trägers der Wegebaulast gem. Telekommunikations-
gesetz (TKG) und Übernahme der wiederhergestellten Flächen
1. bei geringfügigen baulichen Maßnahmen
unter 100 m Grabenlänge oder unter 100 qm Fläche 100 €
2. bei sonstigen Maßnahmen 300 €
3. bei sonstigen Maßnahmen, bei denen eine über das
normale Maß hinausgehende Verwaltungsarbeit vorausgeht 400 – 1.000 €“
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Peiting, den XX. Juli 2023
MARKT PEITING
Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |