Sitzung: 25.07.2023 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55a „Gewerbegebiet Zeißlerweg II“:
Satzung des Marktes Peiting zur
4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 55a „Gewerbegebiet
Zeißlerweg II“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 55a „Gewerbegebiet Zeißlerweg II“
Der Bebauungsplan Nr. 55 a „Gewerbegebiet Zeißlerweg II“ des Marktes Peiting vom 16.06.1998, rechtskräftig seit 05.10.1998, wird wie folgt geändert:
- Der bisherige Planteil wird durch den Planteil vom 08.02.2023
ersetzt.
- Die Ziffer 13.2 der Festsetzungen im Text wird wie folgt ergänzt:
„Der flächenbezogene Schallleistungspegel wird für die Fläche der Firma
Eirenschmalz (FlNr. 2531/1) und das östlich angrenzende Grundstück (FlNr.
2529), sowie das angrenzende Grundstück (FlNr 2530) nachts auf 51 dB/m²
festgesetzt.“
§ 2
In
Kraft treten
Diese
Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, XX.XX.XXXX
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |