Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55a „Gewerbegebiet Zeißlerweg II“:

 

 

 

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur

4. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 55a „Gewerbegebiet Zeißlerweg II“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

 

 

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55a „Gewerbegebiet Zeißlerweg II“

 

Der Bebauungsplan Nr. 55 a „Gewerbegebiet Zeißlerweg II“ des Marktes Peiting vom 16.06.1998, rechtskräftig seit 05.10.1998, wird wie folgt geändert:

 

  1. Der bisherige Planteil wird durch den Planteil vom 08.02.2023 ersetzt.

 

  1. Die Ziffer 13.2 der Festsetzungen im Text wird wie folgt ergänzt:

 

„Der flächenbezogene Schallleistungspegel wird für die Fläche der Firma Eirenschmalz (FlNr. 2531/1) und das östlich angrenzende Grundstück (FlNr. 2529), sowie das angrenzende Grundstück (FlNr 2530) nachts auf 51 dB/m² festgesetzt.“

 

 

 

 

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

Peiting, XX.XX.XXXX

 

 

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss