Beschluss:

Nach Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Bau- und Umweltausschuss den vom Planungsbüro raumsequenz aus Memmingen erstellten Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30cI „Am Roten Berg“ in der Fassung vom 25.07.2023 gem. § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung. Sollte die in Nr. 5 angeregte Prüfung ergeben, dass ein gesicherter Betrieb der gemeindlichen Kläranlage nur durch konkrete Entlastungsmaßnahmen durch den Grundstückseigentümer möglich ist, darf mit der Bebauung nur begonnen werden, wenn diese vorab verbindlich umgesetzt werden, oder eine entsprechende Dienstbarkeit abgegeben wurde.

 


Abst.Ergebnis:

8

für

 

1

gegen den Beschluss