Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt:

 

1. Die gemeindlichen Flurstücke 2037/2, 2037/3, 2037/25, 2037/20, 2037/29, 2037/33 und 2037/36, Gem. Peiting sollen im Rahmen eines durchzuführenden Konzeptverfahrens veräußert werden.

 

2. Die Flurstücke 2037/34 und 2037/35, Gem. Peiting sollen im Eigentum des Marktes Peiting verbleiben.

 

3. Die auf den Flurstücken 2037/3 und 2037/20, Gem. Peiting ursprünglich vorgesehene P+R-Anlage wird durch den Markt Peiting nicht realisiert.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, durch einen geeigneten Sachverständigen eine Verkehrswertermittlung der unter Ziffer 1 genannten Flurstücke samt dem bestehenden Gebäude vornehmen zu lassen.

 

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen geeigneten externen Dritten zur Vorbereitung und Durchführung des Konzeptverfahrens einzubeziehen.

 

6. Der Marktgemeinderat wird die näheren Details des Konzeptverfahrens (z. B. Mindest-kaufpreis, Auswahlkriterien, Gewichtung der Kriterien) gesondert beschließen.

 

 


Abst.Ergebnis:

18

für

 

3

gegen den Beschluss