Beschluss:

 

Gemäß Art. 6 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wird der Fuß- und Radweg von der Dekan-Schmölz-Straße bis zur St.-Florian-Straße als beschränkt öffentlicher Weg gewidmet und wie folgt festgelegt:

 

Bezeichnung:                         Fuß- und Radweg von der St.-Florian-Straße bis zur Dekan-Schmölz-Straße

 

Fl.Nr(n).:                                  375/18             (Gemarkung Birkland)

 

Anfangspunkt:                         Einmündung Wendehammer der St.-Florian-Straße

(Fl.Nr. 375/25, Gem. Birkland)

 

Endpunkt:                               Einmündung Dekan-Schmölz-Straße zwischen den

Fl.Nrn. 375/31 und 375/32, Gem. Birkland

 

Länge:                                     0,650 km

 

Straßenbaulastträger:             Markt Peiting gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

 


Abst.Ergebnis:

8

für

 

0

gegen den Beschluss