Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 „GE westlich der Bergwerkstraße“ im Markgemeinderat zu behandeln und nicht, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen, auf den Bau- und Umweltausschuss zu übertragen.

 

 

Abst.Ergebnis:

21

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 89 „GE westlich der Bergwerkstraße“ wie vorgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen.

 

 


Abst.Ergebnis:

21

für

 

0

gegen den Beschluss